Echte Adresse (ohne c/o)
Preis auf Anfrage
Die echte Domiziladresse ohne c/o-Zusatz in Zug – für den eigenständigen Firmenauftritt auf Basis realer Geschäftsräume vor Ort.
Eine Domiziladresse im Kanton Zug verschafft Ihrer GmbH oder AG ein Rechtsdomizil nach Art. 117 HRegV in einem der steuergünstigsten Kantone der Schweiz. Sie wählen zwischen der c/o-Adresse und einer echten Geschäftsadresse ohne c/o-Zusatz, die reale Räume am Standort und ein Nutzungsrecht voraussetzt.
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Die günstige Geschäftsadresse als c/o-Domizil in Zug – ideal für Gründer, Start-ups und Kleinunternehmen.
Der Kanton Zug gehört zu den gefragtesten Domizilstandorten der Schweiz. Eine Domiziladresse Zug gibt Ihrer GmbH oder AG ein eintragungsfähiges Rechtsdomizil, ohne dass Sie eigene Büroflächen aufbauen oder anmieten müssen.
Zwei Dinge machen den Standort aus: die Steuerbelastung und das wirtschaftliche Umfeld. Zug zählt zu den steuergünstigsten Kantonen der Schweiz, die effektive Gewinnsteuer liegt bei rund 11.71 % am Hauptort (Stand 2026, Quelle KPMG; variiert nach Gemeinde und Gewinn). Dazu kommt ein Umfeld, das weit über die Kantonsgrenze hinaus wahrgenommen wird: das «Crypto Valley» mit seiner Blockchain- und Fintech-Szene, der internationale Rohstoffhandel sowie eine dichte Landschaft aus Holding-, Trading- und Technologiegesellschaften. Wie sich Zug gegenüber anderen Kantonen schlägt, zeigt unser Steuervergleich der Kantone.
Beide Varianten sind zulässig. Sie unterscheiden sich darin, was dahinterstehen muss.
| Merkmal | c/o-Adresse | Echte Geschäftsadresse |
|---|---|---|
| Eintrag im Handelsregister | mit sichtbarem c/o-Zusatz | ohne Zusatz |
| Voraussetzung | Domizilannahmeerklärung des Domizilhalters | reale Räume am Standort und ein Nutzungsrecht, etwa ein Arbeitsplatz im Coworking oder Shared Office |
| Typisch für | Gründung, Nebenerwerb, schlanke Strukturen | Auftritt gegenüber Banken, Kunden und Lieferanten |
Eine Adresse ohne c/o setzt zwingend voraus, dass Ihre Gesellschaft am Standort tatsächlich über Räume verfügen kann. Bestehen Umstände, die auf eine nicht deklarierte c/o-Adresse hindeuten, verlangt das Amt entweder die Erklärung des Domizilhalters oder Belege für eine eigene Adresse, insbesondere Mietverträge oder Grundbuchauszüge (Art. 117 Abs. 4 HRegV). Was der Zusatz bedeutet, lesen Sie unter c/o-Adresse im Handelsregister.
Massgebend ist Art. 117 HRegV. Als Sitz wird die politische Gemeinde eingetragen, also etwa Zug, Baar, Cham, Steinhausen oder Risch-Rotkreuz (Abs. 1). Als Rechtsdomizil wird die Adresse eingetragen, unter der die Gesellschaft an diesem Sitz erreicht werden kann, mit Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ortsname; das kann die eigene Adresse sein oder die eines anderen als c/o-Adresse (Abs. 2). Bei einer c/o-Adresse ist mit der Anmeldung eine Erklärung des Domizilhalters als Beleg einzureichen (Abs. 3). Der Domizilhalter seinerseits muss wissen, wer hinter der Gesellschaft steht, weshalb Ausweiskopie sowie Angaben zur Geschäftstätigkeit und zur wirtschaftlich berechtigten Person zur Aufnahme gehören.
Fällt das Domizil später weg, setzt das Amt eine Frist zur Behebung (Art. 939 Abs. 1 OR, Art. 152 HRegV). Bleibt sie ungenutzt, überweist es die Sache dem Gericht (Art. 939 Abs. 2 OR), das unter Androhung der Auflösung eine Frist ansetzen, einen Sachwalter ernennen oder die Gesellschaft auflösen kann (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 5 und Abs. 1bis OR). Was dann zu tun ist, steht unter Rechtsdomizil eingebüsst.
Passend ist Zug für Holding- und Beteiligungsgesellschaften, Handels- und Tradingfirmen, Blockchain- und IT-Unternehmen sowie Beratungen mit internationaler Kundschaft. Weniger passend ist der Kanton, wenn die Adresse fehlende Substanz ersetzen soll: Der steuerliche Sitz richtet sich nach dem Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung und nicht nach dem Briefkasten. Wer sein Unternehmen faktisch von Zürich oder aus dem Ausland führt, verlagert mit einer Zuger Adresse allein die Steuerpflicht nicht. Auch Banken prüfen bei der Kontoeröffnung genau; eine echte Geschäftsadresse mit Nutzungsrecht steht dort besser da als eine reine c/o-Lösung.
Bestehende Gesellschaften aus anderen Kantonen verlegen ihren Sitz per Statutenänderung nach Zug; das Vorgehen beschreibt der Ratgeber zur Sitzverlegung in einen anderen Kanton. Einen Überblick über beide Adressvarianten finden Sie unter Domiziladresse, welche Standorte verfügbar sind, prüfen wir über Ihre Anfrage.
Etablierte Gesellschaften, die einen rechtskonformen Sitz in Zug benötigen, ohne selbst eigene Geschäftsräume aufzubauen.
Schneller, günstiger Firmensitz für die Gründung – sofort handelsregistertauglich.
Strukturen, die vom Standort Zug und seiner Reputation profitieren.
Internationale Unternehmen mit Bedarf an einer Schweizer Geschäftsadresse inkl. Postweiterleitung.
Ja. Art. 117 Abs. 2 HRegV lässt als Rechtsdomizil ausdrücklich auch die Adresse eines anderen zu, die c/o-Adresse. In diesem Fall ist mit der Anmeldung eine Erklärung der Domizilhalterin oder des Domizilhalters als Beleg einzureichen (Art. 117 Abs. 3 HRegV). Diese Erklärung stellt der Partner-Treuhänder für Sie aus.
Die c/o-Adresse ist eine eintragungsfähige Adresse bei einem Domizilhalter, der Zusatz «c/o» ist im Handelsregister sichtbar. Die echte Geschäftsadresse erscheint ohne diesen Zusatz, setzt aber zwingend reale Räume am Standort und ein Nutzungsrecht Ihrer Gesellschaft voraus, etwa einen Arbeitsplatz im Coworking. Ohne diese Grundlage darf der Zusatz nicht weggelassen werden.
Der Domizilhalter identifiziert Sie vorgängig: Ausweiskopie, Angaben zur geplanten Geschäftstätigkeit und zur wirtschaftlich berechtigten Person. Danach werden Domizilvertrag und Domizilannahmeerklärung ausgestellt, die Sie der Anmeldung beim Handelsregisteramt des Kantons Zug beilegen. Wie schnell der Eintrag anschliessend erfolgt, bestimmt das Amt.
Zug zählt zu den steuergünstigsten Kantonen der Schweiz, die effektive Gewinnsteuer liegt bei rund 11.71 % am Hauptort (Stand 2026, Quelle KPMG). Die Angabe dient der Orientierung und variiert nach Gemeinde und Gewinn. Wichtig: Eine Domiziladresse allein begründet keinen steuerlichen Sitz, massgeblich ist der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung. Für die Beurteilung Ihres Falls braucht es einen Treuhänder.
Der Domizilhalter beziehungsweise Partner-Treuhänder nimmt die Post an der eingetragenen Adresse entgegen und behandelt sie nach Ihren Vorgaben: gescannt und digital zugestellt, gesammelt oder physisch weitergeleitet. Behörden- und Gerichtspost wird vorrangig bearbeitet, weil dort Fristen laufen können.
Die Adresse selbst ist unabhängig von Ihrem Wohnsitz nutzbar. Sie ersetzt aber nicht die gesetzliche Vertretungspflicht: Nach Art. 718 Abs. 4 OR (AG) und Art. 814 Abs. 3 OR (GmbH) muss die Gesellschaft durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat. Diese Rolle muss separat besetzt werden, ein Domizilhalter übernimmt sie nicht automatisch.
Ja. Der Wechsel ist eine Änderung des Rechtsdomizils und wird beim Handelsregisteramt nachgeführt, sobald reale Räume und ein Nutzungsrecht bestehen. Die Verlegung des Sitzes aus einem anderen Kanton nach Zug ist dagegen eine Statutenänderung; bei AG und GmbH ist über den Beschluss der General- beziehungsweise Gesellschafterversammlung eine öffentliche Urkunde zu errichten.
Unverbindlich anfragen – wir melden uns mit den nächsten Schritten.